Richtlinien EKA
Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn
Januar 2008
Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 ist Fachfrau / Fachmann für Kinaesthetics innerhalb ihres Betriebes und ihres
Berufsfeldes.
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 kann Kinaesthetics entsprechend den Standards und Zielen ihrer Institution wirkungsvoll anwenden.
Sie kann Arbeitsgruppen und Workshops für Personen leiten, die bereits an einemKinaesthetics Grundkurs teilgenommen haben;
Sie kann Kinaesthetics im Rahmen von kleineren Gruppen vorstellen (innerbetriebliche Informationsveranstaltung, Tag der offenen Tür)
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1
verpflichtet sich, keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben, die über die in der Stufe 1 erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgehen. Insbesondere ist die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 nicht berechtigt, Kinaesthetics Grundkurse anzubieten oder andere Kurstätigkeiten mit Kinaesthetics zu bezeichnen.
Kommt eine Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 in eine Situation, in welcher sie Aufgaben im Zusammenhang mit
Kinaesthetics auszuüben hat, die über das Qualifikation und Tätigkeitsprofil hinausgehen, nimmt sie mit ihrer Länderorganisation Kontakt auf.
Die Länderorganisation entscheidet von Fall zu Fall und berücksichtigt dabei namentlich die Erfahrung, die Kompetenzen und die Fähigkeiten der BewerberIn.
Richtlinien EKA Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn Januar 2008
Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 kann als selbständig erwerbende Trainerin auf dem Markt Kinaesthetics Grundkurs Lernphasen eines bestimmten Programmes anbieten. Ihre Kompetenzen zeigen sich wie folgt:
Sie verfügt über das methodisch – didaktische Können, um mit Gruppen bis zu ca.16 TeilnehmerInnen eine Kinaesthetics Grundkurs Lernphase durchzuführen
Sie kann öffentliche
Informationsveranstaltungen zum Thema Kinaesthetics bis zu einer TeilnehmerInnenzahl von ca. 30 TeilnehmerInnen durchführen.
Sie vertritt dabei auch die Interessen des gesamten Kinaesthetics Netzwerkes.
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 verpflichtet sich, keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben, die über die in der Stufe 1 und 2 erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgehen. Insbesondere ist die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 nicht berechtigt, Kinaesthetics Aufbaukurse anzubieten oder andere Kurstätigkeiten mit Kinaesthetics zu bezeichnen.
Kommt eine Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 in eine Situation, in welcher sie Aufgaben im
Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben hat, die über das Qualifikations- und Tätigkeitsprofil hinausgehen, nimmt sie mit ihrer Länderorganisation Kontakt auf.
Die Länderorganisation entscheidet von Fall zu Fall und berücksichtigt dabei namentlich die Erfahrung, die Kompetenzen und die Fähigkeiten der BewerberIn.
Richtlinien EKA Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn Januar 2008
Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3 kann als selbständig erwerbende TrainerIn auf dem Markt Kinaesthetics Grund- und Aufbaukurse eines bestimmten Programmes anbieten. Die Kompetenzen der TrainerIn Stufe 3 zeigen sich wie folgt:
Sie verfügt über das methodisch – didaktische Können, um mit Gruppen bis zu ca.16 TeilnehmerInnen Kinaesthetics Aufbaukurse durchzuführen.
Sie kann öffentliche
Informationsveranstaltungen zum Thema Kinaesthetics mit einer TeilnehmerInnenzahl von bis zu 100 TeilnehmerInnen durchführen.
Sie vertritt dabei auch die Interessen des gesamten Kinaesthetics Netzwerkes.
Bei grösseren Veranstaltungen von überregionaler oder nationaler Bedeutung, nimmt sie mit der Länderorganisation Kontakt auf, damit die Länderorganisation die Veranstaltung
unterstützen kann.
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3 verpflichtet sich, keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben, die über die in der Stufe 1,2 und 3 erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgehen.
Kommt eine Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3 in eine Situation, in welcher sie Aufgaben im
Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben hat, die über das Qualifikations- und Tätigkeitsprofil hinausgehen, nimmt sie mit ihrer Länderorganisation Kontakt auf.
Die Länderorganisation entscheidet von Fall zu Fall und berücksichtigt dabei namentlich die Erfahrung, die Kompetenzen und die Fähigkeiten der BewerberIn.
Richtlinien EKA Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn Januar 2008
Quelle: http://www.kinaesthetics.de