Richtlinien EKA

Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn

Januar 2008

 

 

Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1

Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 ist Fachfrau / Fachmann für Kinaesthetics innerhalb ihres Betriebes und ihres Berufsfeldes.
Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 kann Kinaesthetics entsprechend den Standards und Zielen ihrer Institution wirkungsvoll anwenden.

􏰀Sie kann das Thema Gesundheitsentwicklung in den Alltag einbringen und handlungsorientiert unterstützen.
􏰀Sie kann komplexe Situationen in ihrem Alltag so gestalten, dass für alle Beteiligten eine unterstützende Lernumgebung entsteht.
􏰀Sie kann spezifische menschliche Aktivitäten und Fachthemen (zum Beispiel: Schmerz, Sturz, Sterben, Aggression, veränderte Körperwahrnehmung, Essen, Trinken, Ausscheidung etc.) mit den Kinaesthetics-Werkzeugen analysieren.
􏰀Sie kann ArbeitskollegInnen, die einen Kinaesthetics Grund- oder Aufbaukurs absolviert haben in der Praxis durch gezielte Anleitung und Reflexion im Lernen unterstützen.
􏰀Sie kann Mitarbeiter in der Entwicklung ihrer persönlichen Bewegungskompetenz unterstützen.
􏰀Sie ist in der Lage, zusammen mit PatientenInnen / BewohnerInnen und den MitarbeiterInnen Lernprozesse zu gestalten, um individuell angepasste Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
􏰀Sie kann individuelle Beratungssituationen gestalten.

􏰀Sie kann Arbeitsgruppen und Workshops für Personen leiten, die bereits an einemKinaesthetics Grundkurs teilgenommen haben;

􏰀Sie kann Kinaesthetics im Rahmen von kleineren Gruppen vorstellen (innerbetriebliche Informationsveranstaltung, Tag der offenen Tür)

Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1

verpflichtet sich, keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben, die über die in der Stufe 1 erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgehen. Insbesondere ist die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 nicht berechtigt, Kinaesthetics Grundkurse anzubieten oder andere Kurstätigkeiten mit Kinaesthetics zu bezeichnen.

Kommt eine Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 1 in eine Situation, in welcher sie Aufgaben im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben hat, die über das Qualifikation und Tätigkeitsprofil hinausgehen, nimmt sie mit ihrer Länderorganisation Kontakt auf.
Die Länderorganisation entscheidet von Fall zu Fall und berücksichtigt dabei namentlich die Erfahrung, die Kompetenzen und die Fähigkeiten der BewerberIn.

Richtlinien EKA Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn Januar 2008

 

Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2

Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 kann als selbständig erwerbende Trainerin auf dem Markt Kinaesthetics Grundkurs Lernphasen eines bestimmten Programmes anbieten. Ihre Kompetenzen zeigen sich wie folgt:

􏰀Sie verfügt über das methodisch – didaktische Können, um mit Gruppen bis zu ca.16 TeilnehmerInnen eine Kinaesthetics Grundkurs Lernphase durchzuführen
􏰀Sie bietet ihre Grundkurse hauptsächlich in dem Berufsfeld an, in dem sie selbst über den fachlichen Hintergrund verfügt und selbst das nötige Fachwissen und Können mitbringt.
􏰀Sie kann die Veranstalter von Kinaesthetics-Lernphasen bei der Planung beraten. Sie kann dabei helfen, das Kursangebot im Hinblick auf die praktische Umsetzung und Nachhaltigkeit der Lernprozesse zu planen.
􏰀Sie setzt geeignete Instrumente ein, um die TeilnehmerInnen bei der Umsetzung und Integration der Kursinhalte in der Praxis zu unterstützen.
􏰀Sie kann als Expertin ihr Wissen und Können so aufbereiten, dass sie sowohl für betroffene Menschen wie auch Angehörigen oder Fachleuten in Beratungssituationen eine produktive Lernumgebung anbieten kann.

􏰀Sie kann öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema Kinaesthetics bis zu einer TeilnehmerInnenzahl von ca. 30 TeilnehmerInnen durchführen.
Sie vertritt dabei auch die Interessen des gesamten Kinaesthetics Netzwerkes.

Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 verpflichtet sich, keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben, die über die in der Stufe 1 und 2 erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgehen. Insbesondere ist die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 nicht berechtigt, Kinaesthetics Aufbaukurse anzubieten oder andere Kurstätigkeiten mit Kinaesthetics zu bezeichnen.

Kommt eine Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 2 in eine Situation, in welcher sie Aufgaben im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben hat, die über das Qualifikations- und Tätigkeitsprofil hinausgehen, nimmt sie mit ihrer Länderorganisation Kontakt auf.
Die Länderorganisation entscheidet von Fall zu Fall und berücksichtigt dabei namentlich die Erfahrung, die Kompetenzen und die Fähigkeiten der BewerberIn.

Richtlinien EKA Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn Januar 2008

 

Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3

Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3 kann als selbständig erwerbende TrainerIn auf dem Markt Kinaesthetics Grund- und Aufbaukurse eines bestimmten Programmes anbieten. Die Kompetenzen der TrainerIn Stufe 3 zeigen sich wie folgt:

􏰀Sie verfügt über das methodisch – didaktische Können, um mit Gruppen bis zu ca.16 TeilnehmerInnen Kinaesthetics Aufbaukurse durchzuführen.
􏰀Sie kann die Veranstalter von Kinaesthetics- Grund- und Aufbaukurs Lernphasen beraten und unterstützen. Sie kann dabei mithelfen, die nötigen Bildungsmassnahmen an die Begebenheiten und an die Ziele der Institution anzupassen.
􏰀Sie kann Betriebe in schwierigen Pflege- oder Betreuungssituationen beraten und unterstützen. Sie kann aus solchen Beratungen den nötigen Bildungsbedarf ableiten.
􏰀Sie kann aktuelle Themen aus der Praxis (z.B. Dekubitus, Sturz Demenz etc.) in die Bildungsschritte integrieren.

􏰀Sie kann öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema Kinaesthetics mit einer TeilnehmerInnenzahl von bis zu 100 TeilnehmerInnen durchführen.
Sie vertritt dabei auch die Interessen des gesamten Kinaesthetics Netzwerkes.
Bei grösseren Veranstaltungen von überregionaler oder nationaler Bedeutung, nimmt sie mit der Länderorganisation Kontakt auf, damit die Länderorganisation die Veranstaltung unterstützen kann.

Die Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3 verpflichtet sich, keine Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben, die über die in der Stufe 1,2 und 3 erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgehen.

Kommt eine Kinaesthetics-TrainerIn Stufe 3 in eine Situation, in welcher sie Aufgaben im Zusammenhang mit Kinaesthetics auszuüben hat, die über das Qualifikations- und Tätigkeitsprofil hinausgehen, nimmt sie mit ihrer Länderorganisation Kontakt auf.
Die Länderorganisation entscheidet von Fall zu Fall und berücksichtigt dabei namentlich die Erfahrung, die Kompetenzen und die Fähigkeiten der BewerberIn.

 

Richtlinien EKA Qualifikation und Tätigkeitsprofil der Kinaesthetics-TrainerIn Januar 2008 

Quelle: http://www.kinaesthetics.de