N E U !
für die PraxisanleiterInnen in der Pflege besteht bundesweit eine jährliche Fortbildungspflicht von 24 Stunden nach § 4 (3) Pflegeberufe-Ausbildungs-und-Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Kinaesthetics bietet dafür Bescheinigungen, mit den Berufspädagogischen Inhalten, an.
